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1 dingliches Vorkaufsrecht
dingliches Vorkaufsrecht n RECHT real right of preemption* * *n < Recht> real right of preemptionBusiness german-english dictionary > dingliches Vorkaufsrecht
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2 dingliches Vorkaufsrecht
прил.Универсальный немецко-русский словарь > dingliches Vorkaufsrecht
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3 subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht
Универсальный немецко-русский словарь > subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht
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4 вещное право преимущественной покупки
Универсальный русско-немецкий словарь > вещное право преимущественной покупки
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5 субъективно-вещное право преимущественной покупки
Универсальный русско-немецкий словарь > субъективно-вещное право преимущественной покупки
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6 real right of preemption
Englisch-Deutsch Fachwörterbuch der Wirtschaft > real right of preemption
См. также в других словарях:
Vorkaufsrecht — Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich… … Deutsch Wikipedia
Vorkaufsrecht — (Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht auf Erwerbung derselben. Das V. wird zumeist durch Vertrag begründet und unterscheidet sich vom sogen. Näherrecht (s. d.) dadurch, daß letzteres gegen den neuen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vorkaufsrecht — (Jus protimisĕos), das Vorrecht, welches jemandem auf die Erwerbung (Vorkauf) einer Sache eingeräumt ist. Man unterscheidet obligatorisches V.: z.B. es verpflichtet sich eine Person, falls sie einen bestimmten Gegenstand verkaufen will, einem… … Kleines Konversations-Lexikon
Vorkaufsrecht — Option * * * Vor|kaufs|recht 〈n. 11; unz.〉 das Recht, eine feste od. bewegl. Sache od. ein Recht als Erster zum Kauf angeboten zu bekommen; Sy Einstandsrecht * * * Vor|kaufs|recht, das (Rechtsspr.): Recht, etw. Bestimmtes, wenn es zum Verkauf… … Universal-Lexikon
Vorkaufsrecht — gesetzliches oder vertragliches Recht, in einen zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem Dritten geschlossenen ⇡ Kaufvertrag anstelle des Dritten einzutreten (§§ 463 ff. BGB). Übt der Vorkäufer sein V. aus, so erlangt er dadurch nur einen… … Lexikon der Economics
Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einseitiger Handelskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… … Deutsch Wikipedia
Gattungskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… … Deutsch Wikipedia
Handelskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… … Deutsch Wikipedia
Kaufrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… … Deutsch Wikipedia
Kaufsumme — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… … Deutsch Wikipedia